Ihren Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) Anspruch gegenüber dem Jobcenter durchsetzen - Wir machen das für Sie!

Unsere Leistungen für Sie!

Bearbeitung durch Fachanwalt für Soziarecht Maik Fodor (Hartz 4 Anwalt)

Wir überprüfen Ihren Hartz-4 Bescheid!

Senden Sie uns Ihren Bescheid zu. Innerhalb von 36 Stunden erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung.

 --Garantiert kostenlos--

Widerspruch

Sie möchten auf jeden Fall schon jetzt Widerspruch einlegen. Kein Problem! Wir erledigen auch das für Sie kostenlos und vertreten Sie gegenüber dem Jobcenter.

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Klage

Das Jobcenter lässt sich von Tatsachen nicht überzeugen? Wir vertreten Sie vor allen Sozialgerichten in der Bundesrepublik. Solange bis wir Ihre Ansprüche durchgesetzt haben.

 

Maik Fodor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht.  Er ist in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Kubon in Friedrichshafen tätig, dort u.a. für das Mietrecht und für das Sozialrecht mitverantwortlich. Neben dem ALG II (Hartz 4) bearbeitet er auch Fälle aus dem Rentenrecht, Erwerbsunfähigkeitsrecht, Krankenversicherungsrecht und dem Arbeitslosengeld I.

 

Kein Thema wird so kontrovers diskutiert, wie das Arbeitslosengeld II, kurz ALG II. Den meisten Menschen auch unter dem Begriff „Hartz 4“ bekannt. Die rechtlichen Regelungen zum Hartz 4 sind vorwiegend im SGB II verankert. Die Systematik und der Gesetzestext des SGB II sind kompliziert und ohne rechtliche Hilfe oft nicht zu verstehen. Hinzu kommt die Vielzahl von täglich ergehenden Entscheidungen der Sozialgerichte.

 

Eine Vielzahl von Hartz 4 Bescheiden sind deshalb falsch berechnet. Die Rechtswidrigkeit der Bescheide wird daher auch oft nicht bemerkt, so dass der Hartz 4 Empfänger nicht selten zu wenig Leistungen erhält.

Machen Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend!

 

Rechtsanwalt Maik Fodor ist deutschlandweit auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere im Bereich des Arbeitslosengeldes II (Hartz 4) tätig. Er vertritt Sie vor allen Behörden und Sozialgerichten.

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