Maik Fodor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Kubon in Friedrichshafen tätig, dort u.a. für das Mietrecht und für das Sozialrecht mitverantwortlich. Neben dem ALG II (Hartz 4) bearbeitet er auch Fälle aus dem Rentenrecht, Erwerbsunfähigkeitsrecht, Krankenversicherungsrecht und dem Arbeitslosengeld I.
Kein Thema wird so kontrovers diskutiert, wie das Arbeitslosengeld II, kurz ALG II. Den meisten Menschen auch unter dem Begriff „Hartz 4“ bekannt. Die rechtlichen Regelungen zum Hartz 4 sind vorwiegend im SGB II verankert. Die Systematik und der Gesetzestext des SGB II sind kompliziert und ohne rechtliche Hilfe oft nicht zu verstehen. Hinzu kommt die Vielzahl von täglich ergehenden Entscheidungen der Sozialgerichte.
Eine Vielzahl von Hartz 4 Bescheiden sind deshalb falsch berechnet. Die Rechtswidrigkeit der Bescheide wird daher auch oft nicht bemerkt, so dass der Hartz 4 Empfänger nicht selten zu wenig Leistungen erhält.
Machen Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend!
Rechtsanwalt Maik Fodor ist deutschlandweit auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere im Bereich des Arbeitslosengeldes II (Hartz 4) tätig. Er vertritt Sie vor allen Behörden und Sozialgerichten.
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