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Bedarfe für Bildung und Teilhabe, § 28 SGB II

 

=> Übernahme tatsächlicher Aufwendungen für

      • eintätige Schul- und Kita-Ausflügeausflüge und

      • mehrtägige Klasenfahrten im Rahmen der schulischen Bestimmungen

 

=> Schulpaket für hilfsbedürftige Schülerinnen und Schüler,

      • 70 Euro zum 1.8. und

      • 30 EUR zum 1.2.

 

=> Schulbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten

     Bildungsganges

      • Übernahme der tatsächlichen erforderlichen Aufwendungen, soweit kein

         Anspruch gegen Dritte

 

=> Lernförderung bei

     • Angebote zur Ergänzung der schulischen Angebote

     • Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall

     • Geeignetheit, um wesentliche Lernziele zu erreichen

 

=> Zuschuss z. Mittagessen i.H.d. tatsächliche Aufwendungen abzgl. 1 EUR je Tag

    • Mittagessen in schulischer Verantwortung

    • tatsächliche Teilnahme

 

=> Teilhabeleistungen f. Kinder /Jugendliche (bis 18 LJ.) max. 10 EUR pro Monat

    • Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit

    • Unterricht in kulturellen Fächern u. angeleitete Aktivitäten der kulturellen

       Bildung

    • Teilnahme an Freizeiten 

 

Achtung!: Sämtliche Leistungen müssen beantragt werden.

                Ausnahme: Schulpaket

Anschrift

Kubon Rechtsanwälte
Ehlersstr. 11
88046 Friedrichshafen

Telefon: 07541 7008-11 07541 7008-11

E-Mail: kontakt@hartz-4-rechtsanwalt.de

 

 

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