=> Übernahme tatsächlicher Aufwendungen für
• eintätige Schul- und Kita-Ausflügeausflüge und
• mehrtägige Klasenfahrten im Rahmen der schulischen Bestimmungen
=> Schulpaket für hilfsbedürftige Schülerinnen und Schüler,
• 70 Euro zum 1.8. und
• 30 EUR zum 1.2.
=> Schulbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten
Bildungsganges
• Übernahme der tatsächlichen erforderlichen Aufwendungen, soweit kein
Anspruch gegen Dritte
=> Lernförderung bei
• Angebote zur Ergänzung der schulischen Angebote
• Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall
• Geeignetheit, um wesentliche Lernziele zu erreichen
=> Zuschuss z. Mittagessen i.H.d. tatsächliche Aufwendungen abzgl. 1 EUR je Tag
• Mittagessen in schulischer Verantwortung
• tatsächliche Teilnahme
=> Teilhabeleistungen f. Kinder /Jugendliche (bis 18 LJ.) max. 10 EUR pro Monat
• Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
• Unterricht in kulturellen Fächern u. angeleitete Aktivitäten der kulturellen
Bildung
• Teilnahme an Freizeiten
Achtung!: Sämtliche Leistungen müssen beantragt werden.
Ausnahme: Schulpaket
|
|
|