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Mehrbedarf

Berechtigter Personenkreis

 seit 1.1.2022

Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12.
Schwangerschaftswoche (Alleinstehende)
76,33 €          
Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12.
Schwangerschaftswoche (in Partnerschaft)
68,68 €
Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12.
Schwangerschaftswoche (Haushalt 18 bis 24 Jahre)
61,20 €
Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12.
Schwangerschaftswoche (Haushalt 15 bis 17 Jahre)
63,92 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren 161,64 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern 53,88 € je Kind, max. 269,40 €
Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen erhalten als
- Alleinstehende/er
- Partner/in des/der Leistungsberechtigten
- Leistungsberechtigtes volljähriges Kind (18-24 Jahre)

-Leistungsberechtigtes volljähriges Kind (15-17 Jahre)




 

 

 

157,15 €
141,40 €
126,00 €

131,60 €

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung 22,45 € - 134,70 €
Leistungen bei unabweisbaren und laufendem Mehrbedarf (Härtefallregelung) in angemessener Höhe


 

 

 

 

 

Mehrbedarf (MB) für Warmwasser bei dezentraler Warmwasserzubereitung *

 

 Regelbedarf

MB in %

 Betrag   

bei Alleinstehenden

2,3 10,33 €
in Partnerschaft 2,3 9,29 €
Junge Menschen unter 25 im Haushalt der Eltern  2,3 8,28 €
Jugendliche von 15 bis 17 Jahren 1,4 5,26 €
Kinder von 6-14 Jahren  1,2 2,73 €
Kinder bis 5 Jahre  0,8 2,28 €

Anschrift

Kubon Rechtsanwälte
Ehlersstr. 11
88046 Friedrichshafen

Telefon: 07541 7008-11 07541 7008-11

E-Mail: kontakt@hartz-4-rechtsanwalt.de

 

 

Benutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

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