Berechtigter Personenkreis |
seit 1.1.2022 |
Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche (Alleinstehende) |
76,33 € |
Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche (in Partnerschaft) |
68,68 € |
Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche (Haushalt 18 bis 24 Jahre) |
61,20 € |
Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche (Haushalt 15 bis 17 Jahre) |
63,92 € |
Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren | 161,64 € |
Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern | 53,88 € je Kind, max. 269,40 € |
Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen erhalten als
- Alleinstehende/er
- Partner/in des/der Leistungsberechtigten - Leistungsberechtigtes volljähriges Kind (18-24 Jahre) -Leistungsberechtigtes volljähriges Kind (15-17 Jahre) |
157,15 € |
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung | 22,45 € - 134,70 € |
Leistungen bei unabweisbaren und laufendem Mehrbedarf (Härtefallregelung) | in angemessener Höhe |
Regelbedarf |
MB in % |
Betrag |
bei Alleinstehenden |
2,3 | 10,33 € |
in Partnerschaft | 2,3 | 9,29 € |
Junge Menschen unter 25 im Haushalt der Eltern | 2,3 | 8,28 € |
Jugendliche von 15 bis 17 Jahren | 1,4 | 5,26 € |
Kinder von 6-14 Jahren | 1,2 | 2,73 € |
Kinder bis 5 Jahre | 0,8 | 2,28 € |
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