Damit der Widerspruch erfolgreich ist, darf die vierwöchige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen sein. Ist der Bescheid schon älter? Auch kein Problem! In diesem Fall stellen wir für Sie einen Überprüfungsantrag und können damit wieder in das Verfahren einsteigen.
Um Ihren Bescheid überprüfen zu können, müssen wir diesen vollständig vorliegen haben. Ebenso benötigen wir von Ihnen Basisdaten. Da wir uns gegenüber dem Jobcenter legitimieren müssen, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht im Original. Diese lassen wir Ihnen per Mail oder Post zukommen.Liegen alle Daten vor, legen wir innerhalb von 24 Stunden Widerspruch beim Jobcenter ein.
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