Wir legen für Sie Widerspruch ein! Garantiert kostenlos!

Damit der Widerspruch erfolgreich ist, darf die vierwöchige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen sein. Ist der Bescheid schon älter? Auch kein Problem! In diesem Fall stellen wir für Sie einen Überprüfungsantrag und können damit wieder in das Verfahren einsteigen.

Vorgehensweise

Um Ihren Bescheid überprüfen zu können, müssen wir diesen vollständig vorliegen haben. Ebenso benötigen wir von Ihnen Basisdaten. Da wir uns gegenüber dem Jobcenter legitimieren müssen, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht  im Original. Diese lassen wir Ihnen per Mail oder Post zukommen.Liegen alle Daten vor, legen wir innerhalb von 24 Stunden Widerspruch beim Jobcenter ein.

In zwei Schritten zum Erfolg!

Anschrift

Kubon Rechtsanwälte
Ehlersstr. 11
88046 Friedrichshafen

Telefon: 07541 7008-11 07541 7008-11

E-Mail: kontakt@hartz-4-rechtsanwalt.de

 

 

Benutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

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