Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den jeweiligen Rechtsanwaltskammern verliehen, die für den Rechtsanwalt kraft Satzung zuständig ist. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.
Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat.
In folgenden Rechtsgebieten werden derzeit Fachanwaltstitel verliehen:
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