Damit die Klage erfolgreich sein kann, darf die vierwöchige Klagefrist noch nicht abgelaufen sein. Ist der Widerspruchsbescheid schon älter? Auch kein Problem! In diesem Fall stellen wir für Sie einen Überprüfungsantrag und können damit wieder in das Verfahren einsteigen.
Um Ihren Bescheid und den Widerspruchsbescheid überprüfen zu können, müssen wir diese vollständig vorliegen haben. Ebenso benötigen wir von Ihnen Basisdaten. Da wir uns gegenüber dem Sozialgericht legitimierenkönne, benötigen wir von Ihnen eine Prozessvollmacht im Original. Diese lassen wir Ihnen per Mail oder Post zukommen.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung? Dann übersenden wir Ihnen ein Prozesskostenhilfeformular. Über etwaige entstenden Kosten werden Sie vor jedem Schritt informiert und könne selbst entscheiden, ob Sie weitermachen oder nicht.
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