Sobald wir Ihren Bescheid vorliegen haben, kalkulieren schnell für Sie, wie hoch das Arbeitslosengeld 2 gemäß Hartz 4 bzw. SGB 2 ausfallen wird, das Sie voraussichtlich erhalten.
Wenn Sie Kinder haben, prüft unser HartzIVrechner nach dem SGB 2 auch, ob Sie nicht Anspruch auf einen Kinderzuschlag zum Kindergeld haben. Damit wären Sie nicht von einem im Vergleich dazu geringeren Arbeitslosengeld 2 (SGB2) und Sozialgeld abhängig!
Unser HartzIVRechner ermittelt für Sie in den meisten Fällen Ihren Anspruch nach dem SGB 2. Die genaue spätere Leistung des Jobcenters kann leider nicht für alle Einzelfälle ermittelt werden, insbesondere wenn Sie, z.B. in Folge einer chronischen Erkrankung, Anspruch auf erhöhte Leistungen haben. Auch Mehrbedarf für Behinderte, den vor allem nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft häufig beanspruchen können, kann in unserem HartzIVrechner nicht berfücksichtigt werden.
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